§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich (B2B)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
RocketSEO – Digital Performance
Inhaber: Michael Junghans
Haarbrücker Str. 24
96465 Neustadt bei Coburg
– nachfolgend „RocketSEO“ –
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RocketSEO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen RocketSEO und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform festgehalten wurden.
(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss und Angebotsgültigkeit
(1) Angebote von RocketSEO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) An individuell erstellte Angebote hält sich RocketSEO für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum gebunden, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme des Angebots,
- Annahme in Textform (z. B. per E-Mail),
- oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von RocketSEO in Textform.
(4) Auch eine Bestätigung per E-Mail gilt als rechtsverbindlicher Vertragsschluss.
(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen.
(6) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(7) Technische sowie gestalterische Änderungen, die auf gesetzlichen Vorgaben, technischen Entwicklungen oder Verbesserungen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Leistungsarten und Vertragsnatur
(1) RocketSEO erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Local SEO, Linkbuilding, Content-Erstellung, Hosting sowie digitale Marketing- und Beratungsleistungen.
(2) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes geregelt ist, gelten folgende Vertragsarten:
a) Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB liegen insbesondere vor bei:
- Erstellung von Webseiten
- Erstellung von WooCommerce-Onlineshops
- SEO-Grundlagenoptimierungen
- Erstellung einzelner Content-Leistungen
- sonstigen klar definierten Projektleistungen mit festgelegtem Leistungsumfang
Bei Werkverträgen schuldet RocketSEO die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
b) Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB liegen insbesondere vor bei:
- laufender SEO-Betreuung
- Local SEO Booster
- laufender Beratung
- Linkbuilding-Leistungen
- sonstigen fortlaufenden Marketingmaßnahmen
Bei Dienstverträgen schuldet RocketSEO die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine garantierten Rankings, Umsätze oder Sichtbarkeitswerte.
c) Website-Abo: Das Webdesign-Komplettpaket und das Paket „Webdesign + Local SEO Booster“ sind Verträge eigener Art. Sie verbinden die Erstellung der Website (werkvertragliche Bestandteile) mit Hosting, Wartung, Updates, Datensicherung, Optimierung und Betreuung während der Laufzeit (dienstvertragliche Bestandteile). Die Vergütung erfolgt als feste monatliche Pauschale. Eine Einrichtungsgebühr oder Anzahlung fällt nicht an. Ergänzend gelten § 3a, § 7 Abs. 3a, § 8 Abs. 1a und 1b, § 10 Abs. 3a und § 13 Abs. 2a.
(3) RocketSEO bietet Hosting nicht als eigenständige Leistung an. Im Website-Abo ist das Hosting für die Laufzeit enthalten; RocketSEO betreibt die Website dazu auf einem gemieteten Server eines Rechenzentrumsbetreibers in Deutschland, den RocketSEO als Subunternehmer einsetzt (Abs. 4). Außerhalb des Website-Abos schließt der Kunde den Hosting-Vertrag selbst mit einem Anbieter seiner Wahl oder mit dem von RocketSEO empfohlenen Anbieter; Vertragspartner ist dann allein dieser Anbieter. Der Anbieter wird im Angebot angegeben. Die Einrichtung des Hostings durch RocketSEO ist in diesem Fall kostenlos; Umzug und Betreuung werden nach Aufwand zum Stundensatz nach § 7 Abs. 2 abgerechnet.
(4) RocketSEO ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit Subunternehmer oder externe Dienstleister einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.
(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – insbesondere Umsatzsteigerungen, Rankings bei Suchmaschinen oder dauerhafte Platzierungen von Backlinks – ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3a Leistungen im Website-Abo
(1) Das Webdesign-Komplettpaket umfasst während der Mindestlaufzeit von 36 Monaten:
- die Erstellung einer individuellen Website mit Startseite und bis zu fünf Hauptseiten,
- Domain, Hosting auf einem Server in Deutschland und SSL-Zertifikat (§ 3 Abs. 3, § 3a Abs. 5),
- Wartung und Updates von WordPress, Theme und Plugins sowie Sicherheits- und Verfügbarkeitsprüfung,
- eine wöchentliche automatische Datensicherung (§ 13 Abs. 2a),
- SEO & GEO: laufende technische und inhaltliche Grundoptimierung für Suchmaschinen und KI-gestützte Suchsysteme,
- bis zu 30 Minuten Pflege und Optimierung pro Kalendermonat (Abs. 3),
- einen persönlichen Ansprechpartner.
(2) Das Paket „Webdesign + Local SEO Booster“ umfasst zusätzlich bis zu zehn statt fünf Hauptseiten sowie den Local SEO Booster für die gesamte Laufzeit des Website-Abos. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach § 8 Abs. 2 gilt für den Booster in diesem Paket nicht.
(3) Das Kontingent von 30 Minuten gilt je Kalendermonat. Nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende; sie werden weder übertragen noch erstattet. Darüber hinausgehende Arbeiten, neue Seiten oder Funktionen erbringt RocketSEO nur nach gesonderter Beauftragung zum Stundensatz nach § 7 Abs. 2.
(4) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung) liefert der Kunde (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1).
(5) Die Domain wird auf den Namen des Kunden als Inhaber registriert. Während der Laufzeit verwaltet RocketSEO die Domain und betreibt sie auf ihrem Server; die Kosten sind in der Monatspauschale enthalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit überträgt RocketSEO die Domain auf Wunsch des Kunden zu einem Anbieter seiner Wahl, insbesondere durch Herausgabe des Auth-Codes. Alternativ bleibt sie gegen gesonderte laufende Vergütung auf dem Server von RocketSEO.
§ 4 Leistungsumfang im Detail
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot von RocketSEO. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Webdesign und WooCommerce-Projekte
(2) Bei Webdesign- und Onlineshop-Projekten umfasst die Leistung die im Angebot beschriebene Erstellung der Website bzw. des Shops auf Basis der vereinbarten technischen und gestalterischen Spezifikationen.
Nicht geschuldet sind insbesondere:
- rechtliche Prüfung der Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung),
- dauerhafte technische Wartung,
- fortlaufende Aktualisierung von Plugins oder Systemen,
- Sicherstellung dauerhafter Kompatibilität mit zukünftigen Systemupdates,
- Suchmaschinen-Rankings oder Umsätze.
SEO-Grundlagenoptimierung
(3) Bei SEO-Grundlagenoptimierungen schuldet RocketSEO die technische und inhaltliche Optimierung der Website nach aktuellem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Durchführung.
Es wird ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeitswerte oder wirtschaftliche Erfolge übernommen.
Laufende SEO- und Local-SEO-Leistungen
(4) Laufende SEO- und Local-SEO-Leistungen, einschließlich des „Local SEO Booster“ sowie SEO & GEO im Website-Abo (Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme), sind Dienstverträge.
RocketSEO schuldet die fachgerechte Durchführung vereinbarter Optimierungsmaßnahmen, nicht jedoch:
- eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen,
- eine bestimmte Anzahl an Anfragen,
- eine Umsatzsteigerung,
- oder einen dauerhaften Rankingbestand.
Algorithmus-Änderungen, Maßnahmen von Suchmaschinenbetreibern oder Handlungen von Wettbewerbern liegen außerhalb des Einflussbereichs von RocketSEO.
Linkbuilding / Backlink-Leistungen
(5) Bei Linkbuilding-Leistungen beschafft RocketSEO Backlinks über externe Plattformen oder Kooperationspartner.
RocketSEO schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Beschaffung und Weitergabe der beauftragten Links.
Nicht geschuldet wird:
- die dauerhafte Verfügbarkeit oder Platzierung der Links,
- die Einflussnahme auf Drittanbieter-Websites,
- die Verhinderung einer späteren Entfernung,
- eine bestimmte Rankingsteigerung.
Das Risiko algorithmischer Änderungen oder Bewertungsänderungen durch Suchmaschinen trägt der Kunde.
Content-Erstellung
(6) RocketSEO erstellt auf Wunsch SEO-optimierte Texte, KI-generierte Bilder oder beschafft Stockmaterial.
Eine rechtliche Prüfung der Inhalte, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Hosting
(7) Für das Hosting im Website-Abo haftet RocketSEO nach § 11. Für Hosting, das der Kunde selbst bei einem Anbieter bezieht (§ 3 Abs. 3), haftet RocketSEO nicht, insbesondere nicht für:
- Serverausfälle,
- Datenverluste beim Hostinganbieter,
- Sicherheitslücken oder
- Vertragsänderungen des Hostinganbieters.
Backup-Installation
(8) Außerhalb des Website-Abos erfolgt die Installation eines Backup-Systems nur bei gesonderter Beauftragung gegen gesonderte Vergütung. Im Website-Abo ist eine wöchentliche Datensicherung enthalten (§ 13 Abs. 2a).
RocketSEO übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Backup-Systemen, sofern diese nicht Bestandteil eines gesonderten Wartungsvertrages sind.
Barrierefreiheit
(9) RocketSEO gestaltet Websites barrierearm und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Ziel ist ein möglichst hoher Wert in gängigen Prüfwerkzeugen, etwa 100 von 100 Punkten im Bereich Barrierefreiheit von Google Lighthouse. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung der WCAG, des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder anderer gesetzlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit übernimmt RocketSEO nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist. Ob der Kunde dem BFSG unterliegt, prüft der Kunde selbst.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, RocketSEO alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten und sonstigen Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Inhalte,
- rechtlich erforderliche Angaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung),
- Zugangsdaten zu Hosting-Accounts, CMS-Systemen, Domains, Analyse-Tools oder Google-Diensten,
- technische Informationen zur bestehenden IT-Infrastruktur,
- Freigaben von Entwürfen, Konzepten oder Keywords.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Der Kunde stellt RocketSEO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen RocketSEO geltend gemacht werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Konzepte, Keywords, Texte oder sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
(5) Entsteht RocketSEO durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden ein Mehraufwand, ist RocketSEO berechtigt, diesen zusätzlichen Aufwand auf Stundenbasis gemäß dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz gesondert abzurechnen.
(6) Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als 14 Tage, ist RocketSEO berechtigt:
a) eine angemessene Abschlagszahlung entsprechend dem bisherigen Projektfortschritt zu verlangen,
b) das Projekt bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen,
c) vereinbarte Fristen neu festzulegen.
(7) Ruht ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden länger als drei Monate, ist RocketSEO berechtigt:
a) das Projekt als beendet zu erklären,
b) sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen,
c) noch nicht erbrachte Leistungen anteilig entsprechend dem vereinbarten Gesamtprojektpreis zu berechnen, soweit RocketSEO hierfür Kapazitäten vorgehalten oder Aufwendungen getätigt hat.
Eine spätere Wiederaufnahme des Projekts erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines neuen Angebots und einer erneuten Vereinbarung.
(8) RocketSEO ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bevor die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist (sofern eine Anzahlung vereinbart ist; nicht beim Website-Abo) und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden.
§ 6 Projektablauf, Korrekturschleifen und Abnahme
(1) Mit der Durchführung eines Projekts beginnt RocketSEO erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung (sofern eine Anzahlung vereinbart ist; nicht beim Website-Abo) sowie nach vollständiger Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden gemäß § 5.
Korrekturschleifen
(2) Bei Werkleistungen sind, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Festpreis enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung angemessener Änderungswünsche durch den Kunden.
Darüberhinausgehende Änderungswünsche oder nachträgliche inhaltliche oder gestalterische Änderungen stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert auf Stundenbasis vergütet.
Abnahme bei Werkleistungen
(3) Nach Fertigstellung der Werkleistung fordert RocketSEO den Kunden zur Abnahme auf.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) abzunehmen oder etwaige wesentliche Mängel konkret zu rügen.
Fiktive Abnahme
(4) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahmeaufforderung keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
(5) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Kunde die Website oder das Werk produktiv nutzt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich macht.
Unwesentliche Mängel
(6) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. RocketSEO wird solche Mängel im Rahmen der Gewährleistung beheben.
Teilabnahmen
(7) RocketSEO ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
Abnahme bei Dienstverträgen
(8) Bei Dienstverträgen (z. B. laufende SEO, Local SEO Booster, Linkbuilding) findet keine Abnahme statt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung
(1) Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot von RocketSEO.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Festpreise und Stundenhonorar
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Projektleistungen zum vereinbarten Festpreis.
Zusatzleistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden auf Stundenbasis mit einem Stundensatz von derzeit 75,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
RocketSEO ist berechtigt, angefangene Stunden anteilig abzurechnen.
Anzahlung und Restzahlung
(3) Bei Werkleistungen mit Einmalvergütung (z. B. OnePage-Website, Onlineshop, SEO-Setup) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Die restlichen 50 % sind nach Abnahme der Leistung gemäß § 6 innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
RocketSEO ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Für das Website-Abo gilt ausschließlich Abs. 3a.
Zahlung im Website-Abo
(3a) Im Website-Abo ist die Monatspauschale ab dem im Angebot vereinbarten Vertragsbeginn fällig. RocketSEO stellt monatlich eine Rechnung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Eine Einrichtungsgebühr oder Anzahlung wird nicht erhoben.
Abschlagszahlungen
(4) RocketSEO ist berechtigt, bei länger andauernden Projekten oder bei Mitwirkungsverzug des Kunden angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Bei Projektunterbrechungen von mehr als 14 Tagen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden ist RocketSEO berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
Für Projektpausen von mehr als drei Monaten gilt § 5 Abs. 7.
Zahlungsverzug
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist RocketSEO berechtigt:
a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen,
b) eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen,
c) weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
d) bei Dauerschuldverhältnissen außerordentlich zu kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten
(6) RocketSEO ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden, zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Leistungsverweigerungsrecht
(7) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher offener Forderungen ist RocketSEO berechtigt:
- die Website oder einzelne Funktionen vorübergehend zu deaktivieren,
- Zugangsdaten zurückzuhalten,
- veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen oder in den Ursprungszustand zurückzusetzen.
Dies gilt insbesondere bei ausbleibender Restzahlung nach Abnahme.
Elektronische Rechnungsstellung
(8) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder als E-Rechnung).
Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zu.
§ 8 Vertragslaufzeiten und Kündigung
Werkverträge (Einmalprojekte)
(1) Werkverträge (z. B. Webdesign, WooCommerce-Projekte, SEO-Grundlagenoptimierung) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme gemäß § 6.
Eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen.
Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer freien Kündigung durch den Kunden gemäß § 648 BGB ist RocketSEO berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
Website-Abo
(1a) Das Website-Abo (§ 3 Abs. 2 c) wird mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten ab dem im Angebot vereinbarten Beginn geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Mit Ablauf der Mindestlaufzeit endet das Website-Abo, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hosting, Wartung und Betreuung können danach auf Wunsch des Kunden zu einem gesonderten, günstigeren Monatspreis fortgeführt werden; eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Abs. 3 (automatische Verlängerung) gilt für das Website-Abo nicht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Hosting, Wartung und der Local SEO Booster einzeln oder zusammen zu einem gesonderten Monatspreis weiterlaufen; Laufzeit und Kündigung richten sich dann nach dem jeweiligen Angebot.
Vorzeitige Beendigung des Website-Abos
(1b) Endet das Website-Abo vor Ablauf der Mindestlaufzeit, insbesondere durch außerordentliche Kündigung durch RocketSEO wegen Zahlungsverzugs (Abs. 5), werden die bis zum Ende der Mindestlaufzeit ausstehenden Monatspauschalen sofort fällig, abzüglich der Aufwendungen, die RocketSEO durch die vorzeitige Beendigung erspart (z. B. Hosting, Local SEO Booster). Die Rechte nach § 10 Abs. 3a erhält der Kunde erst nach vollständiger Zahlung dieser Beträge.
Laufzeit bei Dienstverträgen
(2) Dienstverträge, insbesondere laufende SEO-Leistungen, Local SEO Booster, Linkbuilding oder sonstige fortlaufende Marketingmaßnahmen, werden mit der im jeweiligen Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen.
Die Mindestlaufzeit beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 12 oder 24 Monate, wie im jeweiligen Angebot festgelegt.
Automatische Verlängerung
(3) Dienstverträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden.
Nach Eintritt der unbefristeten Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung
(4) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Außerordentliche Kündigung
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für RocketSEO insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug gerät,
b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung erheblich verletzt,
c) der Kunde durch rechtswidrige Inhalte oder Handlungen rechtliche Risiken für RocketSEO verursacht.
Kündigungsform
(6) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
§ 9 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen
(1) RocketSEO ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen für laufende Dienstleistungen (z. B. Local SEO Booster, laufende SEO-Betreuung, Linkbuilding oder sonstige Retainer-Verträge) nach billigem Ermessen anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren ändern.
Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren zählen insbesondere:
- Lizenz- und Toolkosten (z. B. SEO-Tools und vergleichbare Software)
- Hosting- und Serverkosten
- Kosten für Drittanbieter oder Subunternehmer
- Lohn- und Personalkosten
- allgemeine Kostensteigerungen (z. B. Inflation)
(2) Eine Preisanpassung ist frühestens nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit zulässig.
(3) Die Preisanpassung darf maximal einmal pro Vertragsjahr erfolgen.
(4) RocketSEO wird dem Kunden eine Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitteilen.
(5) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % des bisherigen monatlichen Entgelts (zzgl. MwSt.), steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
(6) Preisreduzierungen von Kostenfaktoren werden im gleichen Umfang berücksichtigt.
§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Urheberrecht
(1) Sämtliche von RocketSEO erstellten Werke, insbesondere Websites, Designs, Quellcodes, Konzepte, SEO-Texte, Grafiken, Bildmaterial, Strategien und sonstige Leistungen, unterliegen dem Urheberrecht.
Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich bei RocketSEO, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für das Website-Abo gilt ergänzend Abs. 3a.
Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.
Bis zur vollständigen Zahlung ist RocketSEO berechtigt:
- die Nutzung der erbrachten Leistungen zu untersagen,
- veröffentlichte Inhalte zu deaktivieren,
- Zugänge zu sperren,
- veröffentlichte Projekte zurückzusetzen, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig.
Umfang der Nutzungsrechte
(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich den vertraglich vereinbarten Zweck.
Nicht übertragen werden insbesondere:
- Roh- und offene Design-Dateien
- offene Entwicklungsdateien
- interne Projektstrukturen
- nicht veröffentlichter Quellcode
Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte ist nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zulässig.
Website-Abo: Die Website gehört nach 36 Monaten dem Kunden
(3a) Während der Laufzeit des Website-Abos erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an seiner Website. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 36 Monaten und vollständiger Zahlung aller Monatspauschalen gehört die Website dem Kunden: RocketSEO räumt ihm dann das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website ein, einschließlich der von RocketSEO für ihn erstellten Texte und Grafiken.
Auf Wunsch übergibt RocketSEO die Website als vollständige Kopie (Dateien und Datenbank), damit der Kunde sie bei einem Anbieter seiner Wahl weiterbetreiben kann.
Ausgenommen sind Lizenzen für Software von Drittanbietern (z. B. Premium-Plugins oder Page-Builder) sowie lizenzierte Bild- und Schriftrechte Dritter; hierfür gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Abs. 3 Satz 3 (nicht übertragene Dateien) gilt für die fertige Website insoweit nicht; Roh- und offene Design-Dateien sind nicht Bestandteil der Übergabe.
Weiterverkauf der Website
(4) Der Kunde ist berechtigt, die erstellte Website im Rahmen eines Unternehmensverkaufs oder einer Geschäftsübertragung weiterzugeben.
Die Nutzungsrechte gehen in diesem Fall auf den Erwerber über.
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Projektdateien besteht nicht.
Referenznennung und Agenturhinweis
(5) RocketSEO ist berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, auf der erstellten Website einen Hinweis auf RocketSEO als Ersteller mit Verlinkung zur Website von RocketSEO im Footer oder Impressum zu führen. Im Website-Abo bleibt der Hinweis mindestens für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten bestehen; eine vorzeitige Ablösung nach Abs. 6 ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Danach kann der Kunde den Hinweis ohne Ablösesumme entfernen.
Entfernung des Agenturhinweises
(6) Die Entfernung des Agenturhinweises ist jederzeit gegen Zahlung einer pauschalen Ablösesumme in Höhe von 1.000,00 € zzgl. MwSt. möglich.
Mit Zahlung der Ablösesumme entfällt die Pflicht zur Nennung dauerhaft.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
(1) RocketSEO haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Ebenso unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (Kardinalpflichten)
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung von RocketSEO auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsbegrenzung auf den Auftragswert
(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung auf die Summe der in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Vergütung begrenzt.
Ausschluss mittelbarer Schäden
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Produktionsausfälle
- Betriebsunterbrechungen
- Datenverluste außerhalb der vereinbarten Leistungspflichten
- Folgeschäden jeglicher Art
Kein Ersatz entgangenen Gewinns
(5) Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen, sofern RocketSEO nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Haftungsausschluss für SEO-Ergebnisse
(6) RocketSEO schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
- das Erreichen bestimmter Rankings in Suchmaschinen
- bestimmte Umsätze, Leads oder Besucherzahlen
- Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen
- Maßnahmen oder Sanktionen durch Suchmaschinenbetreiber
- die dauerhafte Auffindbarkeit von Inhalten
- Nennungen, Zitate oder Empfehlungen in KI-gestützten Suchsystemen und KI-Antworten (z. B. KI-Übersichten in der Google-Suche, ChatGPT, Perplexity)
Haftungsausschluss für Drittanbieter
(7) RocketSEO haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeiten oder Änderungen von Drittanbietern, insbesondere:
- Hosting-Anbieter
- Tool-Anbieter (z. B. SEO-Tools, Plugins)
- Plattformbetreiber
- externe Linkbuilding-Partner
RocketSEO haftet nicht für Ausfälle, technische Störungen oder Leistungsänderungen dieser Drittanbieter. Dies gilt nicht für Subunternehmer, die RocketSEO zur Erfüllung des Website-Abos einsetzt, insbesondere den Rechenzentrumsbetreiber; insoweit haftet RocketSEO nach Abs. 1 bis 5.
Haftung für Datenverlust / Backup-Verantwortung
(8) Für Datenverlust haftet RocketSEO nur im Website-Abo, in dem RocketSEO die Datensicherung übernimmt (§ 13 Abs. 2a). Die Haftung ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus der letzten Sicherung erforderlich ist; Abs. 1 bleibt unberührt.
Außerhalb des Website-Abos ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich (§ 13 Abs. 1); eine Haftung von RocketSEO für Datenverlust ist dann ausgeschlossen, soweit nicht Abs. 1 greift.
Verjährung
(9) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Gewährleistung / Mängelrechte
(1) Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung.
Dies gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Mängelanzeige
(2) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit kein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt.
Nacherfüllung
(3) Im Falle eines berechtigten Mangels hat RocketSEO das Recht zur Nacherfüllung.
RocketSEO ist berechtigt, zwischen Nachbesserung und Neuherstellung zu wählen.
Anzahl der Nachbesserungsversuche
(4) RocketSEO stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu.
Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde:
- Minderung verlangen oder
- vom Vertrag zurücktreten.
Ausschluss bei Fremdeingriffen
(5) Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn:
- der Kunde oder Dritte Änderungen am Werk vornehmen,
- Plugins, Themes oder Software eigenständig verändern,
- Updates ohne Abstimmung durchgeführt werden,
- Hosting-Umgebungen geändert werden.
Kein Mangel bei SEO-Entwicklung
(6) Kein Mangel liegt vor bei:
- Rankingveränderungen
- Algorithmus-Updates
- externen Marktveränderungen
- technischen Änderungen durch Drittanbieter
§ 13 Backup- und Datensicherungspflichten
Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern keine gesonderte Backup-Vereinbarung mit RocketSEO getroffen wurde und kein Website-Abo besteht.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass vollständige und aktuelle Datensicherungen jederzeit verfügbar sind.
Optionale Backup-Installation gegen Vergütung
(2) RocketSEO bietet auf gesonderte Beauftragung die Einrichtung einer automatisierten Backup-Lösung an.
Die Vergütung hierfür beträgt 350,00 € zzgl. MwSt., sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Voraussetzung ist ein technisch geeignetes Hostingpaket.
Datensicherung im Website-Abo
(2a) Im Website-Abo ist während der Laufzeit eine wöchentliche automatische Sicherung der Website enthalten. Eine gesonderte Vergütung nach Abs. 2 fällt hierfür nicht an. Die Sicherungen werden 12 Wochen aufbewahrt. Eine Wiederherstellung aus der Sicherung ist im Website-Abo enthalten.
Keine Haftung ohne aktive Sicherung
(3) Ohne ausdrücklich vereinbarte Backup-Leistung oder Website-Abo übernimmt RocketSEO keine Verantwortung für Datenverluste.
Die Haftungsregelungen gemäß § 11 bleiben unberührt.
§ 14 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Strategien, Konzepte und Marketingpläne
- Zugangsdaten und technische Informationen
- nicht veröffentlichte Geschäftszahlen
- Kundendaten
- SEO-Strategien und Analysen
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- allgemein bekannt sind oder werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich werden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(2) Die Parteien verpflichten sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen zu treffen.
Eine Nutzung vertraulicher Informationen ist ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zulässig.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von 3 Jahren.
Weitergabe an Subunternehmer
(3) RocketSEO ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
RocketSEO verpflichtet Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtungen.
§ 14a Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit RocketSEO im Rahmen des Website-Abos, der Wartung oder sonstiger Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Daten aus Kontaktformularen, Server-Logdateien, Nutzerkonten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Für die Inhalte der Website, die Datenschutzerklärung und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber den Besuchern der Website ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig.
(3) RocketSEO setzt als Unterauftragsverarbeiter insbesondere den Rechenzentrumsbetreiber ein (§ 3 Abs. 3). Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ergibt sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 15 Referenznennung und Marketing
Recht zur Darstellung als Referenz
(1) RocketSEO ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Darstellung auf der eigenen Website
- Präsentation in Social Media
- Nutzung in Verkaufsunterlagen
- Verwendung in Präsentationen und Angeboten
Veröffentlichung von Projektergebnissen
(2) RocketSEO ist berechtigt, Projektergebnisse in anonymisierter oder mit Kundennennung darzustellen.
Dies umfasst insbesondere:
- Ranking-Entwicklungen
- Traffic-Steigerungen
- Performance-Kennzahlen
- Vorher-Nachher-Darstellungen
Sofern sensible Daten betroffen sind, erfolgt die Veröffentlichung nur nach Abstimmung mit dem Kunden.
Verwendung von Logos des Kunden
(3) RocketSEO ist berechtigt, das Firmenlogo des Kunden im Rahmen der Referenzdarstellung zu verwenden.
Der Kunde kann der Nutzung aus berechtigtem Interesse widersprechen.
§ 16 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Definition
(1) RocketSEO haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Feuer)
- Krieg, Terror, Unruhen
- Pandemien oder Epidemien
- behördliche Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen
- Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen
- Strom- oder Internetausfälle
- Cyberangriffe, Hackerangriffe oder DDoS-Attacken, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren
- Ausfälle von Rechenzentren, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren
- Störungen bei Drittanbietern, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren
- unvorhersehbare technische Systemausfälle, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren
Voraussetzung ist, dass das Ereignis außerhalb des Einflussbereichs von RocketSEO liegt.
Leistungsunterbrechung
(2) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt ist RocketSEO von der Leistungspflicht befreit.
Bereits vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
Verlängerung von Fristen / Rücktritt
(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Aufrechnung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche:
- rechtskräftig festgestellt,
- unbestritten oder
- von RocketSEO ausdrücklich schriftlich anerkannt
sind.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Zurückbehaltungsrecht
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.
Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Beanstandungen zurückzuhalten, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Ausschluss des UN-Kaufrechts
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Coburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
RocketSEO ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Teilunwirksamkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gesetzliche Regelung
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 20 Urheberrecht an diesen AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von RocketSEO nicht gestattet.
Stand: 12. Oktober 2026
